Normen und Vorschriften DIN EN 179
DIN EN 1125

KABELÜBERGÄNGE – DIE ANPASSUNGSFÄHIGE VERBINDUNG, BIEGSAM UND STABIL.

Der GfS-Kabelübergang ist ein idealer Schutzmantel für jedes Kabel, um in Türen, Toren, Fenstern usw. eingebaute elektromechanische Sicherheitsschlösser, Mikroschalter, Alarmgeber u.ä. elektrisch anzuschließen.
Die robuste Metallspirale zum Einziehen flexibler Anschlusskabel bis zu 10,8 mm Durchmesser gewährleistet ein quetschfreies Rückführen der Verkabelung in den Aufnahmekasten beim Schließen der Tür/des Fensters.
Die Kabelverbindung wird am günstigsten im oberen Teil der Türen bzw. Fenster montiert. Für das Metallprofil ist eine Ausfräsung erforderlich. Die elektrischen Leitungen werden vor der Montage durch die biegsame Welle, die Schutzklappen und das Metallprofil durchgezogen. Zur Weiterführung der elektrischen Leitungen von der Kabelverbindung in Tür/Fenster oder Zarge sind genügend große Bohrungen vorzusehen, damit die Leitungen leicht weitergeführt werden können. Die Kabelverbindung erlaubt eine Öffnung der Türen und Fenster bis 180°. Der Abstand zwischen Tür/Fenster und der Zarge darf im geöffneten Zustand nicht mehr als 40 mm betragen. Ein wesentlicher Verarbeitungsvorteil der GfS-Kabelverbindung ist, dass der Aufnahmekasten aus massivem Edelstahl besteht und für den Einbau problemlos weiterbearbeitet werden kann.