GfS Fluchttürhauben
Alle Vorteile auf einen Blick
- Sofort einsetzbar an allen Fluchttüren
- Ideal zur Sicherung von Notausgängen und Fluchtfenstern
- Auch an Brandschutztüren einsetzbar
- Keine E-Installation erforderlich
- Preiswerte Alternative zu hochwertigen Türsicherungen
- Verletzungsfreies Abschlagen der Haube dank splitterfreiem Macrolons
- Von Feuerwehr und Berufsgenossenschaft empfohlen
GfS-Haubenwächter
Der batteriebetriebene GfS Haubenwächter ist kabellos und als funktionsfertiges Komplettgerät leicht zu installieren. Die Montage erfolgt an der oberen oder unteren Befestigungslasche der GfS Fluchttürhaube. In die Befestigungslasche der Haube wird die mitgelieferte Magnetfolie eingeklebt. Diese Magnetfolie schaltet einen Reed-Kontakt im Haubenwächter. Das Gerät kann jetzt über den eingebauten Schlüsselschalter betriebsbereit geschaltet werden.
Beim Abschlagen der Haube gibt der Reed-Kontakt frei und es ertönt ein akustischer Alarm (95 dB/1 m). Der Alarm ist nur von einer berechtigten Person mit dem Schlüssel zu quittieren bzw. abzuschalten. Mit Hilfe eines zusätzlichen potentialfreien Wechslers mit Fremdeinspeisungsklemme und bei Verkabelung des Gerätes kann der Alarm z.B. auf ein Anzeigepaneel beim Pförtner/Wachpersonal weitergeleitet werden.
DIE GESETZLICHE ZULÄSSIGKEIT DER FLUCHTTÜRHAUBE
Die Fluchttürhaube wurde von der TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH geprüft. Sie erfüllt die notwendigen Bedingungen in Energie- und Kraftaufwand und ermöglicht ein verletzungsfreies Abschlagen durch die Verwendung des Materials Macrolon. Die ARGE-Bau (Arbeitsgemeinschaft der für das Bauwesen zuständigen Minister der Länder) bestätigt in einem Schreiben die Unbedenklichkeit der Hauben in Rettungswegen.
Durch die Streichung der DIN EN 179 und 1125 aus der Bauregelliste Teil B des DIBt ist es möglich, Produkte zu verwenden, die nicht diesen Normen entsprechen, sofern die Einhandbedienung nicht im Länderrecht gefordert wird. Sollte diese im Länderrecht gefordert werden, können die Fluchttürhauben über Einzelgenehmigungen durch die Baubehörde freigegeben werden.