Normen und Vorschriften

DIN EN 179
DIN EN 1125

GfS Fluchttürhauben


Die GfS Fluchttürhaube wird über den Notausgangsgriff gesetzt, um eine Hemmschwelle aufzubauen. Da die Haube erst gezielt abgeschlagen werden muss, ist eine versehentliche Betätigung des Griffes ausgeschlossen Im Gefahrenfall geschieht dies leicht und verletzungsfrei. Die Fluchttürhaube besteht aus festem, nicht zerbrechlichem Macrolon, das nicht zersplittert. Sie arbeitet mit einem Sicherheitsverschluss, einer Sollbruchstelle und rot-grüner Kennzeichnung. Bei Benutzung bzw. Abschlagen der Haube brechen die Sollbruchstellen der roten Oberplatten und der Türgriff kann betätigt werden. Durch die rot-grüne Kennzeichnung lässt sich auch aus der Entfernung erkennen, ob die Haube noch arretiert ist. Zum erneuten Sichern des Türgriffes oder zum Befestigen der Haube benötigt man lediglich neue rote Oberplatten. 

Die Kombination mit dem batteriebetriebenen Haubenwächter ermöglicht eine zusätzliche akustische Alarmgebung vor Ort oder bei Verlegung eines Meldekabels die Weiterleitung des Alarms zu einer Zentrale.

Die Haube kann auch mit einem Schloss kombiniert werden. Dies ermöglicht, die Haube abzunehmen, ohne die roten Oberplatten zu zerstören. Bei Verwendung des Fluchttürhaubenöffners wird ein einfaches Schloss in ein U-Bügelschloss gehängt. Alternativ lässt sich die Haube mit einem Kastenschloss kombinieren. Der hierin befindliche Profilhalbzylinder kann in eine Schließanlage integriert werden. Es bietet sich an, wenn die Türanlage oft von berechtigten Personen begangen werden muss (z.B. Tagesöffnung oder Lieferantenverkehr).

Alle Vorteile auf einen Blick

  • Sofort einsetzbar an allen Fluchttüren
  • Ideal zur Sicherung von Notausgängen und Fluchtfenstern
  • Auch an Brandschutztüren einsetzbar
  • Keine E-Installation erforderlich
  • Preiswerte Alternative zu hochwertigen Türsicherungen
  • Verletzungsfreies Abschlagen der Haube dank splitterfreiem Macrolons
  • Von Feuerwehr und Berufsgenossenschaft empfohlen


GfS-Haubenwächter

Der batteriebetriebene GfS Haubenwächter ist kabellos und als funktionsfertiges Komplettgerät leicht zu installieren. Die Montage erfolgt an der oberen oder unteren Befestigungslasche der GfS Fluchttürhaube. In die Befestigungslasche der Haube wird die mitgelieferte Magnetfolie eingeklebt. Diese Magnetfolie schaltet einen Reed-Kontakt im Haubenwächter. Das Gerät kann jetzt über den eingebauten Schlüsselschalter betriebsbereit geschaltet werden. 

Beim Abschlagen der Haube gibt der Reed-Kontakt frei und es ertönt ein akustischer Alarm (95 dB/1 m). Der Alarm ist nur von einer berechtigten Person mit dem Schlüssel zu quittieren bzw. abzuschalten. Mit Hilfe eines zusätzlichen potentialfreien Wechslers mit Fremdeinspeisungsklemme und bei Verkabelung des Gerätes kann der Alarm z.B. auf ein Anzeigepaneel beim Pförtner/Wachpersonal weitergeleitet werden.


DIE GESETZLICHE ZULÄSSIGKEIT DER FLUCHTTÜRHAUBE

Die Fluchttürhaube wurde von der TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH geprüft. Sie erfüllt die notwendigen Bedingungen in Energie- und Kraftaufwand und ermöglicht ein verletzungsfreies Abschlagen durch die Verwendung des Materials Macrolon. Die ARGE-Bau (Arbeitsgemeinschaft der für das Bauwesen zuständigen Minister der Länder) bestätigt in einem Schreiben die Unbedenklichkeit der Hauben in Rettungswegen.  

Durch die Streichung der DIN EN 179 und 1125 aus der Bauregelliste Teil B des DIBt ist es möglich, Produkte zu verwenden, die nicht diesen Normen entsprechen, sofern die Einhandbedienung nicht im Länderrecht gefordert wird. Sollte diese im Länderrecht gefordert werden, können die Fluchttürhauben über Einzelgenehmigungen durch die Baubehörde freigegeben werden.