FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE GEMÄSS DIN EN 1125
Diese Norm findet in öffentlichen Gebäuden Anwendung, bei denen die Benutzer die Funktionen der Fluchttür nicht kennen und diese im Notfall ohne Einweisung betätigen müssen.
Das bedeutet, die Tür muss sich in Notsituationen von jedermann ohne besondere Vorkenntnisse öffnen lassen. In diesen Gebäuden besteht im Gefahrenfall die Möglichkeit einer Paniksituation mit hohem Risiko durch falsche Anwendung der Panikbeschläge (die Menschen verhalten sich irrational). Speziell bei Stromausfall (kein Licht) oder drängelnden Menschenmassen ist die Panikfunktion bei Türdrückern nicht mehr gegeben.
Hier muss die Öffnungsfunktion über die gesamte Türbreite auch bei unsachgemäßer Betätigung bzw. in einer Paniksituation gegeben sein. Menschen strömen in einer solchen Lage direkt zur Fluchttür und müssen diese ohne Einweisung öffnen können. Die gemäß dieser DIN verwendeten Türanlagen bezeichnet man als Paniktüren, die mit Stangengriffen quer über mind. 60% der Türbreite zu sichern sind. Auch hier müssen Schloss- und Beschlagelemente komplett in einer Einheit geprüft werden.
MÖGLICHE EINSATZGEBIETE
- Theater, Kino, Opernhaus
- Diskotheken, Nachtclubs
- Stadien
- Flughäfen
- Einkaufszentren, Kaufhäuser
- Verwaltungsbauten
- Arbeitsämter etc.
- größere Hotels
- Die Tür ist über mind. 60% der Türbreite mit einer Griff-/Druckstange (Panikstange) gesichert.
- Panikstange und Schloss müssen gemeinsam zertifiziert sein.
- Die max. Auslösekraft beträgt 80 N bzw. 220 N bei Gegendruck.
- Im Zweifelsfall zur Sicherheit eine Panikstange einsetzen.